Aktuelle Hinweise

Unsere Shops sind regulär ohne erforderlichen Test oder eine Terminvereinbarung für euch da!

Beim Besuch unserer Innengastronomie, unseres Fitnessstudios sowie der Kosmetik- und Nagelstudios gilt die 2G-Regel, dies bedeutet: geimpft oder genesen. Für SchülerInnen unter 18 Jahren genügt weiterhin das Schültertestheft oder ein Schnelltest.

Für den Besuch unserer Frisörsalons und im Falle der Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regel, es ist also ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein negativer Schnelltest erforderlich.

Bitte beachtet, dass für den Besuch aller körpernahen Dienstleister (Frisör-/Kosmetik-/Nagelstudios) ab einem Alter von 16 Jahren eine Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar (ohne Auslassventil) getragen werden muss.

Kostenlose Bürgertests führt unser CoCare-Testcenter im Untergeschoss durch.

Vielen Dank für eure Unterstützung, bleibt gesund!